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Amtliche Vermessung

Zu den Hauptaufgaben der amtlichen Vermessung (AV) zählt das Erheben und Nachführen der Grund­stücksgrenzen. Mit ihren Plänen und Registern liefert sie eine Grundlage für die Führung des Grundbu­ches (ZGB Art. 950), und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.

Die Daten der amtlichen Vermessung werden aber auch in vielen Bereichen des täglichen Lebens ver­wendet. So beruhen z.B. Navigationssysteme auf Daten der amtlichen Vermessung. Verwaltungen und Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste nutzen die Daten z.B. des Gebäude- und Wohnregisters. Orts- und Zonenpläne stützen sich auf die amtliche Vermessung. Für Baugesuche sind Kopien des Planes für das Grundbuch zur Darstellung des Bauvorhabens unerlässlich.

Die amtliche Vermessung steht in stetigem Wandel. Seit 1993 werden die konventionellen Planträger nach und nach durch Datenbanken (GIS-Systemen) abgelöst. Damit wurden die Weichen für eine brei­tere Nutzung gelegt. Mit der Datenaustausch-Schnittstelle (INTERLIS), welche vor allem aus den Bedürfnissen der AV entwickelt wurde, können verschiedene Geodaten im Sinne des GeoIG (Art. 3) effizient und systemunabhängig miteinander kombiniert werden. 

Vereinzelt sind zwar immer noch Neuvermessungen durchzuführen, insbesondere im Zusammenhang mit Gesamtmeliorationen. Heute sind jedoch die meisten Gebiete vermessen, so dass sich die AV vor allem auf die Erneuerung, Nachführung und Verwaltung der Vermessungswerke konzentriert. Das ÖREB (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) und den Kataster 2014 (so genannter 3D-Kataster) können als Beispiele für die künftigen Herausforderungen genannt werden.

 

Galerie

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